Partnerbedingungen
Partnerprogramm der JOBMAX GmbH, Estermannstraße 6, 4020 Linz („JobMax“) · Stand: 28. September 2026
1. Teilnahme
Am Partnerprogramm können volljährige Personen und Unternehmen teilnehmen („Partner*in“). Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Registrierung und der Bestätigung der E-Mail-Adresse über den Link in unserer Bestätigungsmail beantragt die Partner*in die Teilnahme. Der Vertrag über die Vermittlung von Firmenkund*innen kommt mit der Freischaltung durch JobMax zustande, über die wir per E-Mail informieren; erst ab dann werden Empfehlungslink und Partnercode zugeordnet. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Partner*innen handeln selbstständig und nicht im Namen von JobMax.
2. Zuordnung von Firmen
Eine Firma wird der Partner*in zugeordnet, wenn sie sich über deren persönlichen Empfehlungslink registriert oder bei der Registrierung den Partnercode angibt. Es zählt die erste Zuordnung; eine nachträgliche Zuordnung oder ein Wechsel ist nicht möglich.
Nicht provisionsberechtigt sind Firmen, die bereits ein JobMax-Konto hatten, eigene Unternehmen der Partner*in bzw. Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt ist, sowie Registrierungen, die durch Täuschung, Gutscheinmissbrauch oder andere unlautere Mittel zustande kommen.
3. Provision
Provisionspflichtig ist der Nettobetrag aller Token-Käufe, die eine zugeordnete Firma innerhalb von 12 Monaten ab ihrer Registrierung bezahlt. Geschenktes Startguthaben, Gutschein-Token, Umsatzsteuer und erstattete oder zurückgebuchte Beträge sind nicht provisionspflichtig; bereits gutgeschriebene Provision auf solche Beträge wird verrechnet.
Die Höhe richtet sich nach dem Status im Kalendermonat, der sich aus dem Netto-Umsatz aller zugeordneten Firmen und der Anzahl zahlender Firmen (Firmen mit mindestens einem Token-Kauf im Monat) ergibt: Bronze 15 % (ab dem ersten Euro); Silber 20 % (ab 500 € Umsatz/Monat); Gold 25 % (ab 1 500 € Umsatz/Monat + mind. 5 zahlende Firmen); Titan 30 % (ab 5 000 € Umsatz/Monat + mind. 20 zahlende Firmen). Die im Monat erreichte Stufe gilt für den gesamten Umsatz dieses Monats. Ein im Partner-Dashboard angegebener, individuell vereinbarter Satz geht der Staffel vor.
Die Provision wird bei Zahlungseingang automatisch vorläufig gutgeschrieben, nach Monatsende endgültig berechnet und ist im Partner-Dashboard einsehbar.
4. Auszahlung
Ab einem auszahlbaren Guthaben aus abgeschlossenen Monaten von 50,00 € kann die Partner*in im Dashboard die Auszahlung anfordern. Wir überweisen in der Regel innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto.
Die Abrechnung erfolgt durch JobMax: Zu jeder Auszahlung erstellen wir einen fortlaufend nummerierten Beleg, den die Partner*in im Dashboard herunterladen kann; eine eigene Rechnung ist nicht nötig. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer*innen ist das eine Gutschrift im Sinne des § 11 Abs. 7 UStG zuzüglich 20 % Umsatzsteuer (UID-Nummer erforderlich). Bei Kleinunternehmer*innen (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) und Privatpersonen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Partner*in stimmt dem Gutschriftverfahren zu und informiert uns umgehend, wenn sich ihre steuerliche Einordnung ändert; einer Gutschrift kann sie widersprechen.
Angestellte der JOBMAX GmbH erhalten die Provision als Teil ihres Entgelts über die Lohnverrechnung; Lohnsteuer und Sozialversicherung werden dort abgezogen. Im Übrigen ist die Partner*in für die Versteuerung der Provision selbst verantwortlich.
5. Regeln für Werbung
- Werbung muss wahrheitsgemäß sein; keine Versprechen, die JobMax nicht anbietet (z.B. garantierte Bewerbungen).
- Keine unerwünschten Werbe-E-Mails, SMS oder Anrufe (§ 174 TKG 2021) und keine Werbung in fremden Namen.
- Keine bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Begriffe „JobMax“, „TRIWORK“ oder ähnliche Schreibweisen und keine Domains oder Profile, die mit JobMax verwechselt werden können.
- Logos und Texte nur aus dem Partner-Dashboard und unverändert verwenden.
- Keine Selbstregistrierungen, Scheinfirmen oder künstlich erzeugten Klicks.
6. Datenschutz
Im Dashboard sieht die Partner*in Name, Registrierungsdatum, Umsatz und Provision der zugeordneten Firmen – keine Inserate, Bewerbungen oder sonstigen Kontodaten. Diese Informationen dürfen nur zur Abrechnung und Betreuung verwendet werden. Näheres in der Datenschutzerklärung.
7. Haftung
JobMax haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Partner*in haftet für eigene Werbemaßnahmen und hält JobMax von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen entstehen.
8. Laufzeit und Beendigung
Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Bis dahin korrekt verdiente Provision ab 50,00 € wird ausgezahlt; kleinere Restbeträge verfallen ein Jahr nach Beendigung. Bei schweren Verstößen, insbesondere Täuschung oder Spam, können wir das Partnerkonto sofort sperren; Provision aus den betroffenen Vorgängen entfällt.
9. Änderungen, Recht und Gerichtsstand
Änderungen dieser Bedingungen (z.B. des Provisionssatzes für künftige Empfehlungen) teilen wir mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail mit; bereits zugeordnete Firmen behalten ihre Konditionen bis zum Ende ihrer Laufzeit. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen; Gerichtsstand für Unternehmer*innen ist Linz.
Fragen: office@jobmax.at · Zum Partnerprogramm
